Mieter & Kommunikation
Schadensmeldungen im Vorgang statt im Postfach
Jede Meldung als Vorgang am Objekt – mit Anhängen, Verlauf und Status.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Der Vorgang hängt am Objekt, nicht in einem Postfach
- Meldungen-Tab in jeder Objektakte
- Zusätzlich ein zentraler Meldungsbereich über alle Objekte
- Anhänge an der Meldung
- Für Mieter über das Mieterportal erreichbar
Mieter melden dort, wo Sie es auch bearbeiten
Geplantes und Gemeldetes bleiben getrennt
Warum die Mängelanzeige dokumentiert gehört
Der Vermieter schuldet nach § 535 Abs. 1 BGB die Überlassung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und muss sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. Ein Mangel löst also eine Handlungspflicht aus.
Die Mietminderung nach § 536 BGB tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt – nicht erst mit der Anzeige. Es braucht dafür weder eine Erklärung des Mieters noch Ihre Zustimmung. Die Anzeigepflicht des Mieters aus § 536c BGB wirkt in die andere Richtung: Unterlässt er sie und entsteht dadurch ein größerer Schaden, kann er seine Rechte insoweit verlieren und wird schadensersatzpflichtig.
Für Sie folgt daraus, dass es weniger auf den Zeitpunkt der Anzeige ankommt als darauf, sie belegen zu können: wann eine Meldung einging und wie schnell reagiert wurde. Ein Vorgang mit Eingangsdatum, Anhang und dokumentiertem Verlauf ist deshalb kein Verwaltungsluxus, sondern die Grundlage jeder späteren Auseinandersetzung über Minderungshöhe und Minderungszeitraum.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Meldungen zu einem bestimmten Objekt?
Im Meldungen-Tab der Objektakte, neben Mietvertrag, Finanzen, Dokumenten und Aufgaben. Zusätzlich gibt es einen zentralen Meldungsbereich über alle Objekte hinweg.
Können Mieter Fotos an eine Meldung anhängen?
Ja, Anhänge sind Teil der Meldung. In der Praxis ist das der größte Zeitgewinn: Ein Bild ersetzt meist mehrere Rückfragen zu Ort und Ausmaß des Schadens.
Worin unterscheiden sich Meldungen und Aufgaben?
Meldungen kommen ungeplant von außen herein, meist vom Mieter, und sind reaktiv. Aufgaben planen Sie selbst im Voraus, etwa die jährliche Wartung. Beide haben einen Status, aber unterschiedliche Auslöser.
Ab wann kann ein Mieter die Miete mindern?
Die Minderung tritt nach § 536 BGB kraft Gesetzes ein, sobald der Mangel vorliegt – nicht erst mit der Anzeige. Genau deshalb ist es wichtig, den Zeitpunkt der Meldung und die eigene Reaktion darauf dokumentiert zu haben.
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