Finanzen & Buchhaltung

Zählerstände digital erfassen statt einmal im Jahr durchs Haus

Strom, Wasser, Gas und Heizung digital erfassen – mit Historie je Wohnung und Mieter.

30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform

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Die jährliche Ablesung ist ein logistisches Ärgernis: Termine abstimmen, hinfahren, Mieter nicht angetroffen, neuer Termin. Und zieht ein Mieter unterjährig aus, braucht es kurzfristig eine Zwischenablesung – sonst lässt sich der Verbrauch später nicht sauber zwischen altem und neuem Mieter aufteilen und man behilft sich mit einer Verteilung nach Monaten, die bei unterschiedlichem Verbrauchsverhalten schlicht falsch ist. RoofRunner führt Zähler als eigenen Bereich: Stände werden digital erfasst, auf Wunsch mit einem Foto als Beleg, und stehen anschließend der Betriebskostenabrechnung für die verbrauchsabhängigen Kostenarten zur Verfügung.

Alle Verbrauchsarten mit den passenden Einheiten

Strom in Kilowattstunden, Wasser in Kubikmetern, Gas und Heizung je nach Zählertyp, dazu die Personenzahl, die für personenbezogene Umlagen gebraucht wird. RoofRunner führt die Einheit am Zähler mit, statt alles in eine Zahlenspalte zu zwingen. Das klingt nach einem Detail, ist aber die Voraussetzung dafür, dass die spätere Umlage stimmt – eine Verbrauchsposition, deren Einheit niemand mehr kennt, ist bei der Abrechnung wertlos.
  • Unterstützte Einheiten: kWh, m³, Liter und Personen
  • Foto-Beleg optional zu jeder Ablesung
  • Historie pro Wohnung und pro Mietverhältnis
  • Verbrauchsabhängige Kostenarten greifen darauf zu
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Seitennavigation der Web-Oberfläche mit dem eigenen Bereich „Zähler“ zwischen Meldungen und Finanzen

Ein Verlauf, der Rückfragen vorwegnimmt

Zu jedem Zähler entsteht über die Jahre eine Historie: welcher Stand wann erfasst wurde, mit welchem Beleg. Wenn ein Mieter die Höhe seiner Nachzahlung anzweifelt, ist das die schnellste Antwort, die es gibt – ein Verlauf, aus dem der Verbrauch nachvollziehbar hervorgeht, statt einer Behauptung. Auffällige Sprünge, etwa durch ein defektes Ventil oder ein Leck, fallen darin außerdem früher auf als in der Jahresabrechnung.
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Verbrauchsabhängige Abrechnung ist keine freie Entscheidung

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt für Heizung und Warmwasser eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten müssen nach dem erfassten Verbrauch verteilt werden, der Rest nach einem flächen- oder umlagebezogenen Maßstab. Eine reine Flächenverteilung ist damit unzulässig – und gibt dem Mieter nach § 12 HeizkostenV ein Kürzungsrecht von 15 Prozent auf den entsprechenden Abrechnungsanteil.

Für andere Betriebskosten wie Kaltwasser gilt: Wird der Verbrauch erfasst, ist nach Verbrauch abzurechnen. Ohne Erfassung bleibt der vereinbarte oder gesetzliche Maßstab, in der Regel die Wohnfläche.

Praktisch bedeutet das, dass eine lückenlose Erfassung nicht nur bequemer, sondern Voraussetzung für eine rechtssichere Abrechnung ist. Fehlt ein Wert, muss geschätzt werden – und geschätzte Werte sind der häufigste Angriffspunkt gegen eine Betriebskostenabrechnung.

Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Zählerarten kann ich in RoofRunner führen?

Strom, Wasser, Gas und Heizung, jeweils mit der passenden Einheit (kWh, m³, Liter). Zusätzlich lässt sich die Personenzahl je Mietverhältnis führen, die für personenbezogene Umlageschlüssel gebraucht wird.

Kann ich einen Foto-Beleg zur Ablesung hinterlegen?

Ja, optional zu jeder Ablesung. Das ist vor allem beim Mieterwechsel nützlich, wo der abgelesene Stand später die Grundlage für die Aufteilung zwischen beiden Mietverhältnissen ist.

Wie hängen Zählerstände mit der Betriebskostenabrechnung zusammen?

Kostenarten, die verbrauchsabhängig verteilt werden, greifen auf die erfassten Stände zu. Ohne Erfassung müsste geschätzt werden – und geschätzte Verbräuche sind der häufigste Angriffspunkt gegen eine Abrechnung.

Was ist eine Zwischenablesung und wann brauche ich sie?

Eine Ablesung zum Zeitpunkt des Mieterwechsels. Sie schließt den Verbrauchszeitraum des ausziehenden Mieters ab und eröffnet den des neuen, sodass beide nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden statt anteilig nach Monaten.

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