Verwaltung
Mietverträge verwalten, inklusive Staffel- und Indexmiete
Standard-, Staffel- und Indexmiete – mit Mustermietverträgen als Vorlage.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Drei Vertragsarten, eine Verwaltung
- Standardmiete, Staffelmiete und Indexmiete
- Vertragsbeginn und Laufzeit am Mietverhältnis
- Mehrere Mieter pro Mietverhältnis möglich
- Mustermietverträge als wiederverwendbare Vorlage
Erhöhbare Mieten stehen auf dem Dashboard
Mustermietverträge statt Copy-Paste
Staffelmiete, Indexmiete und die Grenzen der Mieterhöhung
Die Staffelmiete nach § 557a BGB muss die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag ausweisen; eine reine Prozentangabe genügt nicht. Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Während der Laufzeit der Staffelvereinbarung sind Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen – also sowohl die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Modernisierungserhöhung.
Die Indexmiete nach § 557b BGB koppelt die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Auch hier muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die Anpassung wird erst mit einer Erklärung in Textform wirksam, die die Änderung des Index und die neue Miete ausweist.
Für die reguläre Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 15 Prozent.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Passende kostenlose Rechner
Häufige Fragen
Welche Mietvertragsarten unterstützt RoofRunner?
Standardmiete mit konstantem Betrag, Staffelmiete mit vorab vereinbarten Stufen und Indexmiete gekoppelt an den Verbraucherpreisindex.
Woran erkenne ich, dass eine Mieterhöhung möglich ist?
An der Kennzahl „Erhöhbare Mieten“ auf dem Dashboard. Sie zählt die Mietverhältnisse, bei denen nach den hinterlegten Vertragskonditionen eine Anpassung möglich wäre.
Kann eine Wohnung mehrere Mieter haben?
Ja. Ein Mietverhältnis kann mehrere Mieter umfassen, etwa Paare oder Wohngemeinschaften. Alle sind demselben Vertrag zugeordnet und können jeweils einen eigenen Zugang zum Mieterportal erhalten.
Was sind Mustermietverträge?
Wiederverwendbare Vertragsvorlagen, die als Stammdaten neben Kostenarten und Verteilungen liegen. Sie halten die Klauseln über den Bestand hinweg einheitlich – wichtig vor allem bei Staffel- und Indexvereinbarungen, wo Formfehler die Vereinbarung unwirksam machen können.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), zahlbar in drei Raten. Was das für Ihren konkreten Vertrag bedeutet, rechnen Sie mit dem Mietkautions-Rechner durch.
Testen Sie es an Ihrem eigenen Bestand.
30 Tage voller Funktionsumfang, keine Zahlungsdaten notwendig. Danach 3,57 € pro Wohnung und Monat, monatlich kündbar.