Mietkautions-Rechner
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB) und ist in drei Raten zahlbar. Geben Sie Ihre Kaltmiete ein und der Rechner zeigt die maximal zulässige Kaution, die monatliche Rate und den Zinsertrag auf dem Kautionskonto.
Wie wird die Mietkaution berechnet?
| Maximale Kaution | 3 × Nettokaltmiete |
| Monatliche Rate | Kaution ÷ 3 |
| Zinsertrag | Kaution × (1 + Zinssatz)Jahre − Kaution |
Als Vermieter müssen Sie die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und die Zinsen dem Mieter gutschreiben. Mit der RoofRunner Immobilienverwaltungssoftware dokumentieren Sie Kautionen, Fristen und Rückzahlungen revisionssicher je Mietverhältnis.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten) betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Bei 800 € Kaltmiete sind das maximal 2.400 €.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den folgenden Mietzahlungen.
Muss die Kaution verzinst werden?
Ja. Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Anlage zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB). Die erzielten Zinsen oder sonstigen Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.
Wann wird die Kaution zurückgezahlt?
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. Dem Vermieter steht eine angemessene Prüfungsfrist zu, um offene Ansprüche – etwa wegen Schäden oder ausstehender Nebenkosten – zu prüfen. In der Praxis beträgt diese häufig drei bis sechs Monate. Ist noch eine Nebenkostenabrechnung ausstehend, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung zurückbehalten.
Rechnen war gestern.
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