Indexmiete-Rechner
Bei einer Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Geben Sie den Indexstand bei der letzten Festsetzung und den aktuellen Stand ein – der Rechner ermittelt die prozentuale Veränderung und die neue Miete. Die Indexwerte veröffentlicht das Statistische Bundesamt.
Wie gerechnet wird
Die prozentuale Veränderung des Index überträgt sich auf die Miete. Steigt der Index von 116,5 auf 122,8, sind das rund 5,4 % – und eine Miete von 800 € wird zu rund 843 €. Maßgeblich ist immer der Index zum Zeitpunkt der letzten Festsetzung, nicht der bei Vertragsschluss, sofern zwischenzeitlich bereits angepasst wurde.
Der Schritt, der am häufigsten vergessen wird
Die Indexmiete passt sich nicht von selbst an. Es braucht eine Erklärung in Textform, in der die Indexveränderung und die neue Miete beziffert sind. Die neue Miete ist erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang zu zahlen – wer die Erklärung vergisst, kann den Zeitraum nicht rückwirkend nachholen.
Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein. Eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist daneben ausgeschlossen; die Kappungsgrenze gilt für Indexanpassungen nicht.
Wenn Sie zwischen den Vertragstypen abwägen: Die Staffelmiete legt den künftigen Betrag heute fest und ist planbar; die Indexmiete verlagert das Inflationsrisiko auf den Mieter, wirkt aber in beide Richtungen. Beide Vertragsarten führt RoofRunner in der Mietvertragsverwaltung.
Dieser Rechner ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die maßgeblichen Indexwerte veröffentlicht das Statistische Bundesamt.
Häufige Fragen
Passt sich eine Indexmiete automatisch an?
Nein. Die Anpassung setzt eine Erklärung in Textform voraus, in der die eingetretene Indexveränderung und die neue Miete angegeben sind (§ 557b BGB). Ohne sie bleibt die alte Miete geschuldet.
Ab wann ist die neue Miete zu zahlen?
Ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung. Rückwirkend lässt sich die Erhöhung nicht geltend machen.
Wie oft darf die Indexmiete angepasst werden?
Die Miete muss zwischen zwei Anpassungen jeweils mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein (§ 557b Abs. 2 BGB).
Kann die Miete durch die Indexklausel auch sinken?
Ja. Die Klausel wirkt in beide Richtungen. Fällt der Verbraucherpreisindex, kann der Mieter eine Herabsetzung verlangen.
Rechnen war gestern.
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