Glossar

Staffelmiete

Auch: Staffelmietvertrag · Staffelvereinbarung

Bei der Staffelmiete vereinbaren die Parteien im Mietvertrag im Voraus, zu welchen Zeitpunkten sich die Miete auf welchen Betrag erhöht.

Die Staffelmiete nimmt künftige Erhöhungen vorweg. Ihr großer Vorteil ist die Planbarkeit für beide Seiten: es braucht kein Erhöhungsverlangen, keine Zustimmung und keinen Mietspiegel. Ihr Preis ist die Bindung – wer zu vorsichtig staffelt, kann während der Laufzeit nicht nachbessern.

Damit die Vereinbarung wirksam ist, muss die Miete als Geldbetrag ausgewiesen sein. Ein Prozentsatz oder eine Formel genügt nicht: „Erhöhung um 3 % jährlich“ ist unwirksam, „ab 01.01.2028: 780 €“ ist wirksam. Zwischen zwei Staffeln muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Solange die Staffel läuft, sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen – ebenso die Modernisierungsumlage. Wer beides braucht, wählt besser die Indexmiete oder den Standardvertrag.

In RoofRunner werden Staffelverträge in der Mietvertragsverwaltung geführt; erhöhbare Mieten erscheinen auf dem Dashboard.

Die Grenzen des § 557a BGB

§ 557a Abs. 1 BGB verlangt Schriftform und die Angabe der jeweiligen Miete als Geldbetrag – ein Prozentsatz reicht nicht. Nach § 557a Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Während der Laufzeit der Staffel sind Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Das betrifft nicht nur die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, sondern auch die Modernisierungsumlage.

Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung bleibt daneben möglich – sie ist keine Mieterhöhung im Sinne dieser Vorschriften.

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf die Staffel als Prozentsatz vereinbart werden?

Nein. § 557a Abs. 1 BGB verlangt die jeweilige Miete als Geldbetrag. Eine Prozentklausel macht die Staffelvereinbarung unwirksam.

Kann ich während einer Staffelmiete modernisierungsbedingt erhöhen?

Nein. § 557a Abs. 2 BGB schließt die §§ 558 bis 559b BGB aus, und die Modernisierungsumlage gehört dazu.

Begriffe kennen ist das eine.

Mit RoofRunner erledigen sich Betriebskostenabrechnung, Zahlungsabgleich und Auswertungen weitgehend von selbst. 30 Tage kostenlos testen, keine Zahlungsdaten notwendig.