Finanzen & Buchhaltung
Darlehen dort verwalten, wo auch die Mieten stehen
Darlehen, Darlehenssumme und Monatsrate im selben Finanzbereich wie die Mieten.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Darlehen als eigener Bereich in den Finanzen
- Eigener Darlehen-Tab im Finanzbereich
- Darlehenssumme und Monatsrate im Portfolio-Status
- Kachel „Darlehen“ in der Jahresübersicht
- Dieselbe Jahresauswahl wie Rechnungen und Betriebskosten
Die Rate steht neben dem Ergebnis
Zinsen ja, Tilgung nein
Bei einer vermieteten Immobilie sind die Schuldzinsen eines Darlehens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG), soweit das Darlehen tatsächlich der Finanzierung des vermieteten Objekts dient.
Der Tilgungsanteil ist dagegen nicht abziehbar – er ist Vermögensumschichtung, keine Ausgabe. Aus der monatlichen Rate ist deshalb steuerlich nur der Zinsanteil relevant, und der sinkt über die Laufzeit, während die Rate gleich bleibt. Wer die Rate als Ganzes ansetzt, erklärt zu hohe Werbungskosten.
Wichtig ist außerdem der Veranlassungszusammenhang: Wird ein Darlehen teilweise für private Zwecke verwendet, ist nur der auf die Vermietung entfallende Anteil abziehbar. Deshalb lohnt es sich, Darlehen von Anfang an dem Objekt zuzuordnen, das sie finanzieren.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Wo finde ich die Darlehen in RoofRunner?
Im Finanzbereich als eigener Tab, neben Übersicht, Bankverbindungen, Rechnungen, Betriebskosten und Zahlungsüberwachung. Darlehenssumme und Monatsrate erscheinen zusätzlich im Portfolio-Status der Jahresübersicht.
Kann ich mehrere Darlehen führen?
Ja. Die Darlehenssumme im Portfolio-Status ist die Summe über die erfassten Darlehen, die Monatsrate entsprechend die Summe der Raten.
Ist die Tilgung steuerlich absetzbar?
Nein. Abziehbar sind bei einer vermieteten Immobilie nur die Schuldzinsen; der Tilgungsanteil ist Vermögensumschichtung und keine Werbungskosten. Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Fließt das Darlehen in die Nebenkostenabrechnung ein?
Nein, und das ist richtig so. Finanzierungskosten gehören nicht zu den nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Positionen und dürfen dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden.
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