Glossar

Hausordnung

Auch: Hausregeln

Die Hausordnung ist eine Sammlung von Regeln für das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus, die für Mieter verbindlich ist, wenn sie wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde.

Verbindlich wird sie nur durch Einbeziehung in den Mietvertrag. Ein einseitiger Aushang im Treppenhaus reicht dafür nicht; er kann allenfalls bestehende Pflichten konkretisieren, aber keine neuen begründen.

Geregelt werden können Ruhezeiten, Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung und der Winterdienst. Übertragene Pflichten wie Reinigung oder Streudienst sind der praktisch wichtigste Teil – sie berühren die Verkehrssicherungspflicht.

Grenzen gibt es reichlich. Unwirksam sind Klauseln, die in den Kernbereich der Lebensführung eingreifen: ein generelles Besuchsverbot, ein pauschales Musizierverbot oder ein absolutes Verbot der Tierhaltung. Auch ein völliges Verbot des Duschens zu bestimmten Nachtzeiten hält keiner Prüfung stand.

Änderungen wirken nicht rückwirkend – wer nachträglich Pflichten übertragen will, braucht die Zustimmung der Mieter.

Häufige Fragen

Gilt eine ausgehängte Hausordnung automatisch?

Nein. Verbindlich wird sie nur, wenn sie wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde. Ein Aushang allein begründet keine neuen Pflichten.

Darf ich Tierhaltung generell verbieten?

Ein pauschales Verbot der Tierhaltung ist unwirksam. Zulässig ist eine Regelung, die die Haltung größerer Tiere von einer Erlaubnis abhängig macht.

Begriffe kennen ist das eine.

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