Glossar

Heizkostenverordnung

Auch: HeizkostenV · HeizkostenVO

Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter, die Kosten für Wärme und Warmwasser in Gebäuden mit mehreren Nutzern überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen.

Kernvorgabe ist die Aufteilung: Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten sind nach erfasstem Verbrauch zu verteilen, der Rest nach einem festen Maßstab wie Wohnfläche oder umbautem Raum. Der Grundkostenanteil bildet ab, dass ein Teil der Kosten unabhängig vom Verhalten anfällt – Rohrleitungsverluste etwa.

Die Verordnung geht abweichenden Vereinbarungen im Mietvertrag vor. Eine Klausel, die Heizkosten pauschal nach Fläche verteilt, ist deshalb wirkungslos, selbst wenn beide Seiten sie unterschrieben haben.

Seit der Novelle bestehen zusätzliche Informationspflichten: Bei fernauslesbaren Zählern sind den Nutzern unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen, und die Abrechnung muss um Vergleichs- und Erläuterungsangaben ergänzt werden.

Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, darf der Nutzer seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Grundlage jeder korrekten Abrechnung sind die erfassten Zählerstände.

Die zentralen Vorschriften

§ 6 HeizkostenV verpflichtet zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. § 7 HeizkostenV setzt für die Heizkosten einen Verbrauchsanteil von 50 bis 70 Prozent fest; die übrigen Kosten sind nach Wohn- oder Nutzfläche oder umbautem Raum zu verteilen.

§ 9 HeizkostenV regelt die Verteilung bei verbundenen Anlagen für Heizung und Warmwasser. § 12 HeizkostenV gibt dem Nutzer bei einem Verstoß das Recht, seinen Anteil um 15 Prozent zu kürzen.

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann ich Heizkosten pauschal nach Fläche abrechnen?

Nein. Die Heizkostenverordnung geht abweichenden Vereinbarungen vor. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist wirkungslos.

Wie hoch ist der Grundkostenanteil?

Der verbrauchsabhängige Anteil beträgt 50 bis 70 Prozent; der Grundkostenanteil entsprechend 30 bis 50 Prozent (§ 7 HeizkostenV).

Begriffe kennen ist das eine.

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