Glossar

Wohnfläche

Auch: Wohnflächenberechnung · Quadratmeter

Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung ermittelte Grundfläche der Räume einer Wohnung; sie ist Grundlage für Mietpreis, Betriebskostenumlage und Mietspiegelvergleich.

Die WoFlV rechnet nach Raumhöhe. Grundflächen unter Schrägen zählen bei einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Bei Dachgeschosswohnungen entscheidet das über zweistellige Prozentsätze.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Nicht zur Wohnfläche gehören Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen und Heizungsräume.

Die WoFlV gilt unmittelbar nur für preisgebundenen Wohnraum. Für frei finanzierten Wohnraum wird sie herangezogen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben – was praktisch fast immer der Fall ist.

Weicht die tatsächliche Fläche erheblich von der im Mietvertrag genannten ab, kann das Auswirkungen auf Miethöhe und Betriebskostenumlage haben. Die Fläche je Mieteinheit hinterlegen Sie in der Objektverwaltung.

Was die WoFlV vorgibt

§ 2 WoFlV bestimmt, welche Grundflächen zur Wohnfläche gehören und welche – Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Garagen, Heizungsräume – nicht.

§ 3 WoFlV regelt die Ermittlung der Grundfläche, § 4 WoFlV die Anrechnung: volle Anrechnung ab zwei Metern lichter Höhe, hälftige Anrechnung zwischen einem und zwei Metern, keine Anrechnung darunter. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte anzurechnen.

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Voll angerechnet wird er nicht.

Wie werden Dachschrägen gerechnet?

Ab zwei Metern lichter Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht.

Begriffe kennen ist das eine.

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