Glossar
Grunderwerbsteuer
Auch: GrESt
Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks; der Steuersatz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Gegenleistung.
Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, im Regelfall also der beurkundete Kaufpreis. Mitverkaufte bewegliche Sachen – eine Einbauküche, eine Sauna, Möbel – gehören nicht dazu und können, wenn sie im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen werden, die Bemessungsgrundlage mindern.
Der Satz wird von den Ländern festgesetzt und ändert sich gelegentlich; er reicht derzeit von 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent. Für die Kalkulation eines konkreten Kaufs lohnt daher immer der Blick auf den aktuell geltenden Satz des betreffenden Landes.
Steuerlich ist die Grunderwerbsteuer keine sofort abziehbare Ausgabe. Sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und teilt deren Schicksal: der auf das Gebäude entfallende Anteil erhöht die Bemessungsgrundlage der AfA, der auf den Grund und Boden entfallende Anteil wirkt sich steuerlich gar nicht aus.
In der Renditerechnung zählt sie zu den Kaufnebenkosten – der Mietrendite-Rechner berücksichtigt sie in der Nettorendite.
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Häufige Fragen
Kann ich die Grunderwerbsteuer sofort absetzen?
Nein. Sie ist Teil der Anschaffungsnebenkosten. Der Gebäudeanteil erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage, der Grundstücksanteil bleibt steuerlich ohne Wirkung.
Mindert eine mitverkaufte Küche die Grunderwerbsteuer?
Ja, wenn bewegliche Gegenstände im Kaufvertrag gesondert und mit einem realistischen Wert ausgewiesen sind. Sie zählen dann nicht zur Gegenleistung für das Grundstück.
Begriffe kennen ist das eine.
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