Glossar

Kaltmiete

Auch: Grundmiete · Nettokaltmiete

Die Kaltmiete ist das reine Entgelt für die Überlassung der Mietsache, ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten – auch Netto- oder Grundmiete genannt.

Die Kaltmiete ist die Bezugsgröße, an der das Mietrecht fast durchgehend ansetzt. Die Höchstgrenze der Mietkaution bemisst sich nach drei Monatskaltmieten, die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung rechnet auf ihr, und auch der Mietspiegel weist Kaltmieten aus.

Von ihr abzugrenzen sind zwei Begriffe. Die Warmmiete ist die Kaltmiete zuzüglich der Vorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten – also das, was tatsächlich überwiesen wird. Die Bruttomiete bezeichnet dagegen eine Konstruktion, bei der die Betriebskosten in der Miete enthalten sind und gar nicht gesondert abgerechnet werden.

Für die eigene Kalkulation ist die Kaltmiete die einzig sinnvolle Größe: nur sie bleibt beim Vermieter. Die Vorauszahlungen sind durchlaufende Posten, die in der Nebenkostenabrechnung wieder herausgerechnet werden. Wer die Rendite auf die Warmmiete rechnet, rechnet sich reich – der Mietrendite-Rechner setzt deshalb auf der Kaltmiete an.

Häufige Fragen

Ist die Kaltmiete dasselbe wie die Nettomiete?

Ja. Kaltmiete, Nettokaltmiete und Grundmiete bezeichnen dieselbe Größe: die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten.

Welche Miete steht im Mietspiegel?

Mietspiegel weisen die Nettokaltmiete je Quadratmeter aus. Für einen Vergleich müssen Sie die Vorauszahlungen also herausrechnen.

Begriffe kennen ist das eine.

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