Glossar

Mietaufhebungsvertrag

Auch: Aufhebungsvertrag · Mietaufhebungsvereinbarung

Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, mit der beide ein Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Termin beenden, unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen.

Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, der Aufhebungsvertrag eine Einigung. Daraus folgen seine Vorteile: Es braucht weder eine Kündigungsfrist noch ein berechtigtes Interesse, und weil nicht gekündigt wird, kann der Mieter keinen Härtewiderspruch erheben. Umgekehrt kann keine Seite die andere zum Abschluss zwingen.

Ein typischer Fall: Der Mieter hat eine neue Wohnung zum 1. Mai gefunden, seine Kündigung würde aber erst Ende Juli wirken. Der Vermieter hat einen Nachfolger, der früher einziehen möchte. Mit einem Aufhebungsvertrag zum 30. April sparen beide zwei Monate Leerlauf. Ebenso nutzen Vermieter ihn, um ein Mietverhältnis gegen eine Abfindung zu beenden, wenn eine Kündigung nicht oder nur mit Risiko möglich wäre – etwa statt einer streitigen Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Eine gesetzliche Form gibt es nicht, aber ohne schriftlichen Vertrag ist später kaum zu beweisen, was vereinbart war. Hineingehören mindestens:

Der häufigste Fehler ist eine Generalklausel, nach der „alle gegenseitigen Ansprüche erledigt“ sind. Sie kann Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung oder Schadensersatz für Schäden abschneiden, die erst bei der Abnahme sichtbar werden. Nehmen Sie die Betriebskosten deshalb ausdrücklich aus oder vereinbaren Sie, dass sie regulär abgerechnet werden. Eine Abfindung sollte außerdem erst nach der tatsächlichen Räumung fällig werden, nicht schon bei Unterschrift.

Das Ende des Mietverhältnisses tragen Sie in RoofRunner am Vertrag in der Mietvertragsverwaltung ein; was beim Wechsel sonst ansteht, listet die Checkliste zum Mieterwechsel.

Häufige Fragen

Muss ich einem Mietaufhebungsvertrag zustimmen, wenn der Mieter einen Nachmieter stellt?

Grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder im Einzelfall ein besonderes berechtigtes Interesse des Mieters besteht, das eine Ablehnung treuwidrig machen würde.

Braucht ein Mietaufhebungsvertrag die Schriftform?

Gesetzlich nicht, er ist auch mündlich wirksam. Weil er Kaution, Renovierung und Abrechnung regeln sollte, ist ein von beiden Seiten unterschriebener Vertrag dennoch der einzige praktikable Nachweis.

Begriffe kennen ist das eine.

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